Am 26.5.15 erhielt die Zahlungsaufforderung, datiert auf den 22.5.15, des HZA mit dem Zahlungsziel: sofort!
Meine Antwort darauf schickte ich am 2.6.15 per Einschreiben-Rückschein an die „Amts“leiterin. Es war schon ein Akt an den Namen der Dame zu kommen. Eingang meines Schreibens dort am 4.6.15. Als Vorlage nutze ich dies hier: https://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2011/12/steuerpflicht-in-der-brd.pdf

Als Frist zur Stellungnahme setzte ich 21 Tage, abgelaufen am 25.6.15

Was ist seit dem passiert:

NULL Antwort auf mein Schreiben. Nun gut, wundert wenig, oder doch?
NULL weiteren Zahlungsaufforderungen
NULL unberechtigerter Zugriff auf mein Konto Zwecks Einzug des Betrages
NULL Zwangsstillegung meines Wagens wie angedroht
NULL versuchte Kontopfändung

Es ist also wahrlich bis heute NULL passiert. Das finde ich doch wirklich bemerkenswert denn jeder weiß wie schnell die normalerweise sind, wenn sie Geld wollen. Nun habe ich mir überlegt, ich warte noch ein paar Tage ab. Bleibt es bei dieser NULL-Reaktion durchforste ich doch mal meine alten Unterlagen, schaue welche KFZ-Steuerzahlungen ich seit 1990 belegen kann, fertige eine Aufstellung und fordere diese Gelder zurück! Mal sehen was dann kommt. Die Dame, als Juristin!,  hatte ja nun wirklich genug Zeit Stellung zu nehmen und den Gegenbeweis anzutreten. Kann es sein, daß sie das rein sachlich/rechtlich nicht kann? Ich deute das Schweigen auf jeden Fall als Zustimmung der Beweisführung in meinem Schreiben.